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Unesco-Anerkennung für Basler Fasnacht

Die Unesco hat am Donnerstag die Basler Fasnacht auf ihre Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Dies ist nach dem Winzerfest in Vevey 2016 der zweite Schweizer Eintrag auf dieser Liste.
Mit dem Basler "Morgestraich" jeweils am Fasnachtsmontag um vier Uhr löst sich die lange aufgebaute Spannung der Aktiven. Mit Larvenbau, Sujetdiskussionen samt "Zeedel"-Dichten und "Goschdym"-Nähen erfordert der Grossanlass allerhand Vorbereitungen materieller wie immaterieller Art. (Archivbild)
Mit dem Basler "Morgestraich" jeweils am Fasnachtsmontag um vier Uhr löst sich die lange aufgebaute Spannung der Aktiven. Mit Larvenbau, Sujetdiskussionen samt "Zeedel"-Dichten und "Goschdym"-Nähen erfordert der Grossanlass allerhand Vorbereitungen materieller wie immaterieller Art. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS)

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hatte die Basler Fasnacht bereits 2016 als Kandidatur bei der Unesco eingereicht. Das zuständige Unesco-Komitee hat am Donnerstag in Südkorea entschieden, die Basler Fasnacht einzutragen, wie das BAK mitteilte.

Die Basler Fasnacht sei "eine äusserst vielfältige und lebendige Tradition", welche Musik, mündliche Ausdrucksformen und Handwerk vereine. Mit jährlich fast 20'000 aktiv Teilnehmenden und über 200'000 Besuchenden sei sie ein bedeutendes kulturelles Ereignis für die Basler Bevölkerung mit Präsenz im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben und präge den Geist der Stadt mit.

Exemplarische Bewerbung

Die Unesco habe die vom BAK mit dem Basler Fasnachts-Comité erarbeitete Kandidatur "als exemplarisch gewürdigt", weil diese die Verwendung des Dialekts zur Vermittlung des immateriellen Kulturerbes besonders hervorhebe.

Die baselstädtische Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann freut sich über die Anerkennung: "Das ist eine grosse Ehre und eine Auszeichnung für Basel. Die Unesco würdigt mit diesem Entscheid die reiche Tradition und Einzigartigkeit der Basler Fasnacht", lässt sie sich zitieren.

Basel Tourismus jubelt: "Neben der lokalen und nationalen Bedeutung ist diese Würdigung nicht zuletzt auch aus internationaler, touristischer Sicht sehr entscheidend", wird dessen Direktor Daniel Egloff zitiert. Die Fasnacht sei für die Stadt "Herzstück ihrer kulturellen Schaffenskraft" und ermögliche "drei Tage Ausnahmezustand".

Die vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen befürworte die Unesco ebenfalls, hiess es weiter. Diese betreffen namentlich die Förderung der Teilhabe Jüngerer durch Nachwuchsförderung, etwa beim Trommeln und Pfeifen, oder durch pädagogisches Material für die Schulen.

Acht Schweizer Themen

Die Bewerbung hält übrigens als neue Bewahrungsmassnahme unter anderem die Absicht des Fasnachts-Comités fest, ab 2020 im Fünfjahresrhythmus eine Schulparade zu organisieren. Diese soll jeweils vor der Fasnacht rund 7000 junge Aktive ins Stadtzentrum bringen. Dabei soll auch die Herstellung von Fasnachtslarven thematisiert werden.

2014 hatte der Bundesrat eine Vorschlagsliste von acht Schweizer Traditionen genehmigt zur laufenden Einreichung bei der Unesco. Darunter waren neben dem "Fête des Vignerons" in Vevey und der Basler Fasnacht auch das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel, die historischen Prozessionen in Mendrisio und der Umgang mit der Lawinengefahr.

Das Unesco-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes soll laut BAK Kulturerbe schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern primär mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Das Erbe widerspiegle die kulturelle Vielfalt und zeuge von der menschlichen Kreativität.

Die Basler Fasnacht befindet sich damit bei der Unesco ab sofort in illustrer Gesellschaft: Gegen 400 Kulturformen stehen auf besagter Liste des immateriellen Kulturerbes. Die Sitzung des zuständigen Unesco-Ausschusses auf der südkoreanischen Ferieninsel Jeju dauert bis zum 9. Dezember.

Das immatrielle Kulturerbe ist vom UNESCO-Welt- und Naturerbe zu unterscheiden. Zwölf Orte beziehungsweise Stätten der Schweiz sind im UNESCO-Welterbe eingetragen, zuletzt wurde das architektonische Werk von Le Corbusier auf die Liste aufgenommen.

www.unesco.org www.bak.admin.ch (sda)

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