Rangierfehler führte zu Unfall in Andermatt
Am Vorfall beteiligte Personen hätten mehrere bestehende Vorgaben, die der Sicherung des Rangierablaufs dienen, nicht angewendet. Dies schreibt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) in ihrem am Donnerstag veröffentlichten summarischen Bericht.
Der Unfall ereignete sich am 11. September kurz nach 11.30 Uhr. Ein Regionalzug der Matterhorn Gotthard Bahn fuhr von Disentis GR in den Bahnhof Andermatt UR ein. Derselbe Zug sollte etwas später wieder zurück nach Disentis fahren. Dafür hätte die Lokomotive über ein Parallelgleis vom hinteren Ende zum vorderen Ende des Zuges geführt werden sollen.
Die Lokomotive wich dann aber nicht wie vorgesehen auf das Parallelgleis aus, sondern prallte retour gegen die Zugkomposition, von der sie kurz zuvor gelöst worden war. 35 Personen wurden leicht verletzt - auch mehrere Jugendliche, die mit ihren Schulklassen unterwegs waren.
Wie die SUST in ihrem Bericht schreibt, stellte der Lokführer während der Rückwärtsfahrt mit rund 22 km/h zwar fest, dass die Lokomotive über die gleichen Gleise geleitet wurde wie beim Wegfahren und dass die Fahrt gegen die abgestellten Wagen erfolgte. Er leitete etwa 25 bis 30 Meter vor der Kollision dann auch eine maximale Bremswirkung ein. Die Kollision verhindern konnte er aber nicht: Die Lokomotive prallte mit einer Geschwindigkeit von 17 km/h auf die abgestellten Wagen.
Kein systematisches Sicherheitsdefizit
In Andermatt werden die Weichen für Rangierfahrten jeweils vom Fahrdienstleiter einzeln umgesteuert. Die ausgewerteten Aufzeichnungen liessen nicht darauf schliessen, dass beim Stellwerk ein technisches Problem vorlag, schreibt die SUST.
Es sei aber zu erkennen, dass nach dem Anhalten des Zuges wohl die Weichen hinter den Wagen für das geplante Rangiermanöver bedient wurden. Jene hinter der abgehängten Lokomotive jedoch nicht.
Ein systematisches Sicherheitsdefizit erkennt die SUST nicht und verzichtet deshalb auf weitere Untersuchungen. Sie schliesst den Fall mit diesem summarischen Bericht ab.
Disziplinarische Massnahmen
Die Matterhorn Gotthard Bahn ergriff unmittelbar nach dem Unfall intern disziplinarische Massnahmen, wie Mediensprecher Jan Bärwalde auf Anfrage sagte. Welche, sagte er nicht. Zudem startete das Unternehmen eine Sensibilisierungskampagne für die Einhaltung von Prozessen und Vorschriften.
Ob der Unfall für die betroffenen Mitarbeiter strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist noch unklar. Wie eine Sprecherin der Urner Kantonspolizei auf Anfrage sagte, sei der Rapport noch nicht abgeschlossen und auch noch nicht an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. (sda)
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