31 Strafverfahren gegen Drohnenpiloten
Bazl-Chef Christian Hegner nannte die Zahl in einem am Montag erschienenen Interview im "Tages-Anzeiger". "Die Anzahl der Strafverfahren gegen Drohnenpiloten hat zugenommen", bestätigte Bazl-Mediensprecher Urs Holderegger auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Dies hänge damit zusammen, dass auch die Anzahl der Drohnen zugenommen hat.
Das Bazl geht von bis zu 100'000 Drohnen aus, die verkauft wurden. "Uns ist egal, wie viele Drohnen unterwegs sind. Wichtig ist, dass diese weder Menschen am Boden noch andere Flugkörper gefährden", hält Holderegger fest. Das Bazl entwickelt aus diesem Grund derzeit eine Applikation, welche das Risiko von Zusammenstössen "stark minimieren sollte", wie Bazl-Chef Hegner im Interview sagte.
In der Applikation werden Drohnenbesitzer ihren Flugkörper künftig registrieren müssen. Diese basiert auf dem System Urban-Space (U-Space), welches die für die Schweizer Flugsicherung zuständige Skyguide im September vorgestellt hat. Damit werden Drohnen in den Luftraum integriert und unterstehen der Flugsicherung.
Abheben in verbotener Zonen unmöglich
In der Anwendung ist ersichtlich, wo welche Flugkörper unterwegs sind. Will jemand seine Drohne starten, muss er je nach Zone eine Flugfreigabe anfordern. In einem verbotenen Gebiet wird ein Pilot seine Drohne nicht starten können.
In der Schweiz braucht es beispielsweise für Flüge im Umkreis von fünf Kilometern rund um einen Flughafen eine Bewilligung. Diese wird vom System selber erteilt.
Holderegger geht davon aus, dass die Applikation in zwei Jahren marktreif ist. "Die Entwicklung braucht eine internationale Koordination, damit künftig nicht mehrere verschiedene Systeme auf dem Markt sind", erläuterte Holderegger. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.