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Tierseuchen sollen besser bekämpft werden

Der Bundesrat hat im Kampf gegen Tierseuchen neue Massnahmen erlassen. Diese sehen etwa vor, Rinder bei drohendem Ausbruch der "Lumpy skin disease" zu impfen. Dadurch müssten im Seuchenfall nur noch verseuchte Tiere getötet werden - und nicht die ganze Herde.
Impfen statt töten: Sollte in der Schweiz die Tierseuche "Lumpy skin disease" ausbrechen, müssen nur noch verseuchte Tiere getötet werden, wenn die Herde zuvor geimpft wurde. (Symbolbild)
Impfen statt töten: Sollte in der Schweiz die Tierseuche "Lumpy skin disease" ausbrechen, müssen nur noch verseuchte Tiere getötet werden, wenn die Herde zuvor geimpft wurde. (Symbolbild) (Bild: Keystone/SANDRO CAMPARDO)

Bei der "Lumpy skin disease" (Dermatitis nodularis) handelt es sich um eine Viruserkrankung bei Rindern. Derzeit ist die Schweiz frei von dieser Seuche. Die Krankheit breite sich jedoch insbesondere in den Balkanstaaten stark aus und könne auch die Schweiz erreichen, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Diese und andere Entwicklungen bereiten dem Bundesrat Sorgen.

Er hat deshalb neue Bekämpfungsmassnahmen beschlossen und die Tierseuchenverordnung (TSV) entsprechend angepasst. Künftig können Rinder gegen die oben genannte Seuche geimpft werden. Die Impfung gelte als bestes Bekämpfungsmittel, schreibt das BLV. Konkret kann das Amt künftig bei Ausbruch oder drohendem Ausbruch der Viruserkrankung die Impfung für empfängliche Tiere zulassen oder vorschreiben.

Tuberkulose bei Hirschen

Ähnlich wie bei der "Lumpy skin disease" ist die Situation bei der Tuberkulose bei Wildtieren: Auch diese Seuche hat die Wildtiere in der Schweiz bisher verschont. Nicht so in den Nachbarländern: In Österreich etwa halten sich in der Nähe der Grenze zur Schweiz seit längerer Zeit Hirsche mit Tuberkulose auf.

Aufgrund der angepassten Tierseuchenverordnung können bereits bei einem Verdacht auf Tuberkulose bei Wildtieren in der Schweiz künftig umgehend Massnahmen getroffen werden, um eine Ansteckung der Rinderbestände zu verhindern.

Der Kantonstierarzt muss im Verdachtsfall die Tierhalter über die zu treffenden Massnahmen informieren, um Kontakte zwischen Haustieren und freilebenden Tieren zu vermeiden.

Ziegen und Schafe werden erfasst

Weiter regelt die überarbeitete Tierseuchenverordnung neu auch die Rückverfolgung von Schafen und Ziegen. Künftig müssen sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie der Tod von Tieren der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden, wie dies heute bereits bei Rindern der Fall ist.

Als weitere Neuerung müssen Schafe und Ziegen in Zukunft zwingend mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Halterinnen und Halter erhalten für die Geburtsmeldung ihrer Tiere dafür einen Beitrag an die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.

Nebst der Tierseuchenverordnung hat der Bundesrat auch andere Verordnungen zur Tiergesundheit überarbeitet. Unter anderem ist es Fischzüchtern in der Schweiz künftig erlaubt, ihren Fischen Proteine von insgesamt sieben Insektenarten zu verfüttern. (sda)

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