Bund erhält Wortmarke "Swiss Military"
Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte der Bund das Wappenschutzgesetz auf seiner Seite. Dieses Gesetz sieht vor, dass gewisse amtliche Bezeichnungen wie Eidgenossenschaft und Bund oder Wortkombinationen damit nicht verwendet werden dürfen, wenn damit eine amtliche Beziehung vorgetäuscht werde.
In einem früheren Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits festgehalten, dass das Markenzeichen "Swiss Military" gegen das Wappenschutzgesetz verstosse.
Die Marke wurde auf Begehren von Montres Charmex jedoch 1996 ins Markenregister eingetragen - und zwar für Uhren schweizerischer Herkunft. Die Uhrenherstellerin wollte deshalb verhindern, dass auch die Eidgenossenschaft diese Marke eintragen und benützen darf.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hiess den Widerspruch der Firma gut. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem am Freitag publizierten Entscheid hingegen die Macht des Wappenschutzgesetzes wirken lassen.
Nicht ausreichend belegt ist gemäss Bundesverwaltungsgericht die Behauptung von Montres Charmex, dass sich die Bedeutung der Marke "Swiss Military" gewandelt habe - nämlich von der Bedeutung Schweizer Militär hin zu Schweizer Qualitätsuhr.
Offen bleibt mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht, ob die Uhrenherstellerin zurecht auch Inhaberin der Marke "Swiss Military" ist. Dies war nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. (Urteil B-850/2016 vom 22.01.2018) (sda)
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