Botschafterin der Mapuche wird weggewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht ist in einem am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss gelangt, dass die Mapuche in Chile nicht einer kollektiven Verfolgung ausgesetzt seien. Nicht jedes Mitglied müsse ernsthaft befürchten, dass es allein aufgrund seiner Zugehörigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit verfolgt würde.
Aus diesem Grund hat das Gericht den negativen Asylentscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt. Die St. Galler Richter sehen auch keine Gründe, die gegen eine Wegweisung von Calfunao nach Chile sprechen würden.
Trotz seines Entscheids hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Konflikte und gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Mapuche und den Behörden im Zusammenhang mit den Eigentumsrechten in den Gebieten in Araukanien fortdauern würden. Es sei sogar eine Zunahme von staatlichen und paramilitärischen Repressionen festzustellen.
Bereits zweites Asylgesuch
Calfunao war 1996 illegal in die Schweiz eingereist. 2008 stellte sie ein erstes Asylgesuch, das 2010 abgewiesen wurde. 2013 stellte sie beim SEM einen weiteren Antrag auf der Basis neuer Beweismittel. Dieser wurde im Mai 2017 abgewiesen, wogegen Calfunao eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegte.
Die indigenen Mapuche kämpfen seit Jahren um die Rückerlangung ihrer Eigentumsrechte auf Land im Süden Chiles. Es kommt immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist definitiv. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nicht möglich. (Urteil D-3337/2017 vom 11.07.2018) (sda)
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