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Landesspital muss Entschädigung zahlen

Wie der Rechtsvertreter des ehemaligen Chefarzt Stellvertreters Lothar Gawlik mitteilt, hat das Obergericht der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil teilweise Folge gegeben. Insbesondere die Rechtswidrigkeit der fristlosen Entlassung sei festgestellt worden, ein Teil der eingeklagten Entschädigung von 125'000 Franken muss bezahlt werden.
Landesspital
Das Obergericht gibt dem ehemaligen Chefarzt-Stellvertreter teilweise recht.
Der ehemalige Chefarzt Stellvertreter Lothar Gawlik wurde im Oktober 2014 wegen der von ihm erhobenen Sterbehilfe-Vorwürfe fristlos entlassen und hat im November 2014 beim Landgericht Klage gegen das LLS wegen ...

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