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Vier Jahre Haft für ehemalige Staatsangestellte

Während 13 Jahren hat eine ehemalige Mitarbeiterin der ALV Gelder auf ihre privaten Konten überwiesen. Heute stand sie vor Gericht.
Gerichtsgebäude
Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Wegen schweren gewerbsmässigem Betrug und Geldwäscherei stand heute eine ehemalige Mitarbeiterin der Arbeitslosenversicherung (ALV) vor Gericht.

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