­
­

Regierung passt Krankenversicherungsverordnung an

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2017 Abänderungen der Krankenversicherungsverordnung beschlossen. Bei den von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommenen Leistungen der Ärzte, Hebammen und Chiropraktoren erfolgen Anpassungen an die Schweiz.
Die Schweiz hat punkto Transparenz im Gesundheitswesen noch einigen Nachholbedarf. Dies zeigt eine Studie. (Symbolbild)
Die Regierung hat einige Punkte in der Krankenversicherungsverordnung angepasst. (Symbolbild)
Für den Cholesterinsenker Crestor wird künftig nur noch der Preis des günstigeren Co-Marketing-Produkts Crestastatin vergütet.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­