Nachkommen von Stefanini erhalten recht
Beim Streit um die von Stefanini errichtete Stiftung geht es darum, wer in Zukunft für diese verantwortlich sein soll. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Herbst 2016 das Recht zur Wahl des Stiftungsrates den Nachkommen, Bettina und Vital, zugesprochen. Dagegen hatten sich ehemalige Stiftungsratsmitglieder gewehrt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag das Urteil vom Oktober 2016 aufgeschaltet, wie die Zeitung "Der Landbote" am Samstag berichtete. Versehen ist der Eintrag mit der Bemerkung: "Entscheid bestätigt durch das Bundesgericht mit Urteil vom 13. Juni 2018". Das Bundesgericht selber veröffentlichte sein Urteil noch nicht.
Die Stiftungsratsmitglieder hatten in ihrer Beschwerde kritisiert, dass der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht dem Willen des - mittlerweile gesundheitlich stark angeschlagenen - Stiftungsgründers entspreche. Sie wollten, dass künftig der Stiftungsrat selber seine Mitglieder bestimmen kann.
Änderung noch selber unterschrieben
Begründet hatten sie dies mit der überarbeiteten Stiftungsurkunde, die der damalige Stiftungsrat 2014 der eidgenössischen Stiftungsaufsicht zur Genehmigung vorgelegt hatte. Darin stand, dass das Ernennungsrecht künftig nicht mehr den Nachkommen zustehe, wenn Stefanini selber dazu nicht mehr in der Lage sei.
Sie hatten Bettina und Vital fehlendes Fachwissen vorgeworfen. In der neuen Urkunde sollte deshalb auch der Passus gestrichen werden, wonach mindestens ein Familienmitglied von Bruno Stefanini im Stiftungsrat Einsitz haben muss.
Der Winterthurer Kunstsammler selber hatte seine Unterschrift unter diese Änderung gesetzt. Die entscheidende Frage war damals deshalb, ob der angeschlagene Stefanini zu diesem Zeitpunkt zurechnungsfähig gewesen war und gewusst hatte, was er tat.
Angeschlagene Gesundheit
Die eidgenössischen Stiftungsaufsicht hatte deshalb ein Gutachten zum Gesundheitszustand des heute 93-Jährigen in Auftrag gegeben. Dieses kam zum Schluss, dass Stefanini nicht mehr in der Lage war, sein Amt als Stiftungsratsmitglied - und vor allem auch sein Ernennungsrecht - auszuüben.
Die Aufsicht wies das Gesuch um eine Änderung der Stiftungsurkunde deshalb ab. Für die Wahrung der Stiftungszwecke und die Erhaltung des Stiftungsvermögens seien keine Änderungen nötig, begründete sie. Dagegen beschwerten sich die damaligen Stiftungsratsmitglieder.
Bruno Stefanini war im Bauboom der Nachkriegszeit zum Multimillionär geworden. Dem Winterthurer Immobilienkönig gehören auch vier Schlösser, darunter Grandson am Neuenburgersee. Einen Grossteil seines Vermögens investierte er in Kunstschätze, die er in seiner Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte einbrachte. Sie soll rund 100'000 Werke umfassen. (sda)
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