Die Kunstinstallation von drei Buswracks vor der Dresdner Frauenkirche muss nicht abgebaut werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht am Mittwoch in der sächsischen Hauptstadt und wies damit den Eilantrag eines Bürgers gegen die Kunstinstallation "Monument" ab.
Der Mann könne nicht geltend machen, dass die von der Stadt erteilte Erlaubnis zur Aufstellung des Kunstwerks ihn in seinen eigenen Rechten verletze, heisst es in dem Beschluss.
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