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Zielgruppenwerbung bei SRG stösst auf Kritik

Die Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) findet nur wenig Anklang. Fast alle Akteure sind nicht damit einverstanden, dass gebührenfinanzierte Unternehmen gezielte Werbung ausstrahlen dürfen.
Gezielte Werbung je nach Medienkonsum fällt in der Vernehmlassung durch. (Symbolbild)
Gezielte Werbung je nach Medienkonsum fällt in der Vernehmlassung durch. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF)

Eine der entscheidenden Neuerungen in der revidierten RTVV ist die Möglichkeit für die SRG und die konzessionierten Sender, mit ihrer Werbung Zielgruppen direkt ansprechen zu können. Von den insgesamt zwölf pro Stunde erlaubten Werbeminuten soll diese neue Methode während vier Minuten erlaubt sein. Die Antworten in der am Freitag beendeten Vernehmlassung für die Teilrevision zeigen, dass diese Änderung von den bürgerlichen Parteien abgelehnt wird.

SRG zu stark begünstigt

In seiner vorgelegten Form überzeugt das Projekt weder die Grünliberalen (GLP) noch SVP und FDP. Alle drei befürchten, dass die privaten Medienakteure einer unrechtmässigen Konkurrenz unterworfen würden. Diese hätten dann weniger vom Werbekuchen.

Für die Freisinnigen gibt es keinen Grund, die "bereits dominante Position" der SRG noch zu stärken, indem den privaten Medien der Boden unter den Füssen weggezogen wird. Auch die GLP glaubt, dass die Einführung der gezielten Werbung nur der SRG zu Gute kommen würde, weil die kleinen Privatmedien aufgrund ihrer Grösse dieses Potenzial gar nicht ausschöpfen könnten. Die CVP verlangte eine genauere Prüfung der Auswirkungen auf auf regionale Medien.

Für den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) geht die Revision nicht in die richtige Richtung. SGV-Präsident Jean-François Rime kritisierte auf der Plattform Moneycab, dass der Bundesrat nicht versprechen könne, die SRG zu redimensionieren und ihr gleichzeitig neue Aufgaben und somit Gelder zuzusprechen.

Schlechtes Timing

Auch die Grünen zeigen sich sehr skeptisch. Sie fürchten ebenso wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), dass die Privatsphäre angegriffen werden könnte. Die konzessionierten Sender würden Nutzerdaten stärker auswerten, um gezielt Werbung verkaufen zu können. Gebührenfinanzierte Programme sollten nicht "kommerzialisiert" werden - dies widerspreche dem Mandat für den Service Public. Nicht der Konsument sei schliesslich Zielpublikum, sondern die Bürgerinnen und Bürger.

Die SP schliesst die Zielgruppenwerbung zwar nicht kategorisch aus, schlägt aber vor, dass die Werbenischen der Regionalsender nicht angetastet werden. Die Revision müsse so geändert werden, dass die Zielgruppenwerbung nicht geografisch definiert ist. Auch die CVP verlangt das.

Für einen Grossteil der Parteien kommt die Vernehmlassung zu früh: Zuerst müsse eine Grundsatzdebatte über den Service Public geführt werden. Und auch das Abstimmungsresultat zur "No Billag"-Iniatiative vom 4. März gelte es abzuwarten.

Ausserdem sollten die Empfehlungen des Bundesrats nicht über den Verordnungsweg durchgesetzt werden, sondern im Rahmen des neuen Gesetzes über die elektronischen Medien, das sich in Vorbereitung befindet. (sda)

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