"Überflüssige" Zersiedelungsinitiative
Das Volksbegehren verlangt im Wesentlichen, dass bei der Einzonung von Bauland künftig die gleiche Fläche von vergleichbarer Qualität ausgezont wird. Dies schaffe einen wichtigen Anreiz, das vorhandene Bauland auch effizient zu nutzen, anstatt immer mehr Grünland zu verbauen, so die Begründung. Auch das Bauen ausserhalb der Bauzone wollen die Initianten einschränken.
Die Initiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung" war im Oktober 2016 mit 113'216 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Unterstützt wird sie von Grünen, JUSO, Alpeninitiative, umverkehR, weiteren Jungparteien und Organisationen.
Am Mittwoch hat der Bundesrat nun seine Botschaft dazu verabschiedet. Er teile zwar das wichtige Anliegen der Initiative einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung oder die Bemühungen, das Kulturland zu erhalten, schreibt er darin. Er hält die Revision des Raumplanungsgesetzes und die geplanten weiteren Anpassungen jedoch für ausreichend, um der Zersiedelung entgegenzuwirken.
Eine Reihe von Mängel
Das Volksbegehren weist aus Sicht der Regierung zudem eine Reihe von Mängel auf. Zum einen berücksichtige es die unterschiedlichen kantonalen und regionalen Verhältnisse zu wenig. Jene Kantone und Gemeinden, die bislang haushälterisch mit dem Boden umgegangen seien, würden stark eingeschränkt werden.
Bei einer ungenügenden Baulandumlagerung über die Regions- und Kantonsgrenzen hinweg bestünde in gewissen Gegenden zudem die Gefahr einer Baulandverknappung mit all ihren negativen Folgen, warnt der Bundesrat. Dazu gehören etwa höhere Wohn- und Gewerbekosten.
Verlagerungseffekt
Gleichzeitig würde die Zersiedelung in gewissen Gebieten nicht gestoppt, sondern akzentuiert, falls sich die Bautätigkeit als Folge des Einzonungsstopps in ungeeignete Bauzonen verlagerte.
Schliesslich könnten auch Neuansiedlungen von Unternehmen übermässig erschwert und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beeinträchtigt werden. Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.
Aktuelles Thema
Das Schweizer Stimmvolk hatte in jüngster Zeit bereits mehrfach über Fragen der Raumplanung zu befinden. So hiess es 2012 etwa die Zweitwohnungsinitiative und ein Jahr später in einer Referendumsabstimmung eine Verschärfung des Raumplanungsgesetzes gut. Dieses sieht vor, dass zu grosse Bauzonenreserven verkleinert werden müssen. Seine Umsetzung ist in Gang.
In Arbeit ist zudem bereits die Vorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Der Bundesrat plant, dem Parlament die entsprechende Botschaft im Jahr 2018 zu unterbreiten, wie er schreibt.
"Schlupflöcher"
Eine erster Vorschlag für diese zweite Etappe war in der Vernehmlassung heftig kritisiert worden. Daraufhin beschränkte der Bundesrat sein Vorhaben auf jene Bereiche, bei denen er klaren Handlungsbedarf sieht: unter anderem beim Bauen ausserhalb der Bauzonen und bei der Raumplanung in funktionalen Räumen - also über die Kantonsgrenzen hinweg.
Allerdings fiel auch diese zweite Variante in der Vernehmlassung durch, die Ende August zu Ende ging. "Zurück an den Absender", hiess es bei den meisten Parteien, Umweltverbänden, von Seiten der Wirtschaft, der Bauern und der Gemeinwesen.
Diese zweite Revisionsetappe werde das Bauen ausserhalb der Bauzonen nicht verhindern, kritisierten am Mittwoch auch die Jungen Grünen. Das Gesetz sei weiterhin "voller Schlupflöcher" und liesse den Kantonen zu viel Spielraum. (sda)
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