UBS verliert Prozess gegen KWL
Das entschied der Court of Appeal in London am Montag, wie die Stadt Leipzig mitteilte. Vor drei Jahren hatte der High Court of Justice die Finanztransaktionen zwischen KWL und UBS sowie den beiden Banken LBBW und Depfa für nichtig erklärt.
Im Urteil hiess es damals, der Fall sei ein "Paradebeispiel" dafür, "wie ehrliches und faires Investmentbanking nicht betrieben werden sollte". Mit dem Entscheid konnten die Wasserwerke Forderungen der Bank abwenden. Die UBS hatte die Stadt Leipzig auf 350 Millionen Euro plus Zinsen für geplatzte Kreditausfallversicherungen verklagt. Die Stadt hatte die Zahlung verweigert.
Die UBS sei enttäuscht über das Urteil, sagte ein Sprecher der Grossbank. "Wir weisen darauf hin, dass diese Entscheidung nicht einstimmig war und die juristische Minderheit klar zugunsten von UBS geurteilt hat." Die UBS will denn auch beim Supreme Court Berufung einlegen.
Aufsichtsgremien umgangen
In dem Prozess ging es um riskante Transaktionen aus den Jahren 2006 und 2007. Der damalige KWL-Geschäftsführer hatte ohne Zustimmung der Aufsichtsgremien riskante Verträge abgeschlossen, um sogenannte Cross-Border-Leasing-Geschäfte der Wasserwerke aus den Vorjahren abzusichern.
Dabei wurde Infrastruktur verkauft und zurückgemietet. In diesem Zusammenhang wurde eine Kreditausfallversicherung mit der UBS abgeschlossen. Um diese zu finanzieren, übernahmen die Wasserwerke ihrerseits Kreditrisiken der UBS, die in sogenannten CDO-Wertpapieren verpackt waren. In der Finanzkrise floppten diese hochkomplexen Papiere.
Die UBS und die anderen Banken forderten von der KWL deshalb schliesslich rund 350 Millionen Euro zurück, was das Leipziger Unternehmen vehement ablehnte, weil der Ex-Geschäftsführer der KWL die Verträge 2006 und 2007 geheim und an den Aufsichtsgremien vorbei geschlossen habe.
Auf betrügerische Absprachen eingelassen
Der Court of Appeal befand wie das Erstgericht, dass sich die UBS auf betrügerische Absprachen mit den damaligen Beratern der KWL, Value Partners, eingelassen hatte. Diese verstiessen mit einem Interessenskonflikt gegen ihre der KWL obliegenden Treuepflichten. Die UBS habe diesen Interessenkonflikt gekannt und überdies an den Treuepflichtverstössen von Value Partners mitgewirkt, schreibt die Stadt Leipzig.
Nach nunmehr sieben Jahren habe nun ein zweites, unabhängiges Gericht erneut bestätigt, dass UBS nach wie vor keine Zahlungsansprüche gegen KWL geltend machen dürfe, erklärte die Stadtverwaltung am Montag.
Der frühere KWL-Geschäftsführer wurde wegen des UBS-Deals unter anderem wegen Bestechlichkeit, Untreue und Bilanzfälschung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt; er ist inzwischen aber wieder aus dem Gefängnis. Auch zwei Manager der Finanzberatungsfirma erhielten Freiheitsstrafen. (sda/afp)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.