Ombudsmann rügt SRF wegen Hostien-Äusserung
Beim Sommerprojekt "Im Schatten der Burg - Leben vor 500 Jahren" wurde eine Hostie als "Snack" bezeichnet - ein Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz.
Die beanstandete Folge wurde am 31. Juli ausgestrahlt. Darin besuchte die Familie, die im Rahmen des Projekts mit den Mitteln von 1517 lebte, eine Kirche. Als das heilige Abendmahl gefeiert wurde, nahm auch die achtjährige Tochter eine Hostie entgegen - obwohl sie die heilige Kommunion noch nicht empfangen hatte.
Auf Anraten ihrer Mutter steckte sie die Hostie ein und übergab sie später ihren Geschwistern. Diese teilten und assen sie. Im Kommentar dazu hiess es, die Hostie werde nun zum "Snack" für die beiden älteren Geschwister.
Eine Zuschauerin wandte sich daraufhin an den SRG-Ombudsmann und sprach von einer "groben Verunglimpfung" des SRF und einem "herben Schlag gegen die Katholische Kirche". Die Hostie sei kein Snackbrötchen, sondern es handle sich um den Leib Christi. "Mit dieser Einspielung haben Sie viele Katholiken in ihrer Glaubenshaltung tief verletzt", schrieb sie in der Beschwerde.
Kind unschuldig, Journalist nicht
Der Ombudsmann unterstützt diese Beanstandung teilweise, wie er in seinem kürzlich veröffentlichten Schlussbericht festhält. Zwar sei die Tat des kleinen Mädchens keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes, die journalistische Reaktion hingegen schon.
"Statt das Verhalten zu kritisieren und einzuordnen, stützt der journalistische Begleittext die Aktion noch, indem er sie verharmlost und die Hostie im Sinne der Kinder als 'Snack' bezeichnet", schreibt Blum.
Denn das Radio- und Fernsehgesetz wird dann verletzt, "wenn eine Sendung das Abendmahl und konkret die Hostie herabwürdigt oder verächtlich macht". Das Kind hingegen habe sich verhalten, wie Kinder sich eben verhalten.
SRF reagierte bereits vor Beschwerde
Es war aber nicht alles schlecht: Der Ombudsmann lobte "Schweiz aktuell" auch. Denn die Reaktion hatte noch vor der Beschwerde bereits reagiert und proaktiv die entsprechende Szene am 2. August im Internet entfernt und auf der Homepage eine öffentliche Entschuldigung publiziert.
Sie hätten keine religiösen Gefühle der Zuschauer verletzen wollen, sondern lediglich die Ereignisse rund um den Besuch der Familie am Gottesdienst aufzeigen. "Dabei war uns die Sensibilität des Themas zu wenig bewusst." Den Kommentartext bezeichnete die Redaktion, die in dieser Sache mehrfach mit dem Bistum Basel telefoniert habe, als "nicht gelungen".
Für den Ombudsmann hat sich die Redaktion damit richtig verhalten. Fehler könnten immer passieren, es zeuge aber von Professionalität, "wenn man sie erkennt, sie behebt und dies auch kommuniziert". (sda)
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