Keine Zeit für Abstimmung über Sion 2026
61 Nationalrätinnen und Nationalräte haben eine Motion von SP-Nationalrätin Silva Semadeni (GR) für eine Volksabstimmung unterzeichnet. Unter ihnen finden sich Vertreterinnen und Vertreter der SP, Grünen und SVP, aber auch der FDP und der CVP.
Semadeni will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine referendumsfähige Gesetzesgrundlage vorzulegen, wenn er an einer Unterstützung von bis zu einer Milliarde Franken für Olympische Winterspiele festhält.
Zeitplan zu eng
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen. Verpflichtungskredite würden dem Parlament in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses vorgelegt, und diese unterstünden nicht dem Referendum, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort.
Der Bundesrat argumentiert aber auch mit dem Zeitplan. Bis zur Eingabe der Kandidatur im Januar 2019 müssten die Entscheide zur Finanzierung der Spiele vorliegen, gibt er zu bedenken. Die Beratungen im Parlament seien für das laufende Jahr vorgesehen. Mit einer referendumspflichtigen Vorlage könnte der Zeitplan bis zur Eingabe einer Schweizer Kandidatur nicht eingehalten werden.
Volksabstimmung im Wallis
Wichtig ist für den Bundesrat die Haltung der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden und Kantonen. Bei der parlamentarischen Beratung auf Bundesebene würden einzelne Parlaments- oder Volksentscheide aus den betroffenen Kantonen uns Austragungsorten vorliegen, hält er fest. Zwingend sei die Unterstützung der Walliser Bevölkerung. Ohne diese werde das Projekt nicht weiterverfolgt. Die kantonale Volksabstimmung ist für den 10. Juni geplant.
Semadeni argumentiert, ein solcher Grossanlass müsse von der Bevölkerung getragen werden. Sie weist auch auf Studien hin, wonach das ursprüngliche Budget der Olympischen Spiele zwischen 1960 und 2016 im Schnitt um über 150 Prozent überschritten wurde. Viele Städte und Länder hätten hohe Defizite übernehmen müssen. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) schütze sich vor Risiken und trage keine Defizite.
Gegen Rechtsgutachten zur Haftung
Die Frage der Haftung im Falle eines Defizits möchte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) durch ein unabhängiges Rechtsgutachten klären lassen. Der Bundesrat hält das nicht für nötig. Er beantragt den Räten, ihr Postulat abzulehnen.
Die allenfalls für den Bund bestehenden Risiken für ein ungedecktes Defizit seien politischer Natur, schreibt er. Eine Zahlungsverpflichtung des Bundes könnte sich aus Kreditbeschlüssen des Parlaments ergeben, nicht aber aus einer Staatshaftung. Denn der Bund würde bei einer Vergabe der Winterspiele 2026 an die Schweiz nicht Mitglied der Trägerorganisation "Sion 2026".
Bis zu eine Milliarde
Der Bundesrat hatte im vergangenen Herbst entschieden, dass er bis zu einer Milliarde Franken ausgeben will, falls die Schweiz den Zuschlag für die Winterspiele 2026 erhält. Im Dezember legte er die Vernehmlassungsvorlage vor.
Für die Durchführung der Spiele sind Ausgaben von rund 1,98 Milliarden Franken und Einnahmen von 1,15 Milliarden budgetiert. Der Bund soll sich mit maximal 994 Millionen Franken beteiligen, im Sinne einer Defizitgarantie. Verbleibende ungedeckte Kosten sollen die Durchführungsorganisation oder die Durchführungskantone tragen.
Mehrere Kantone eingebunden
Eingebunden ins Olympia-Projekt Sion 2026 sind neben dem Wallis die Kantone Freiburg, Bern und Waadt sowie der Kanton Graubünden mit der Bobanlage in St. Moritz. Bei einem negativen Entscheid in einem Kanton könnten alternative Austragungsorte geprüft geprüft werden.
Gemäss einer kürzlich veröffentlichten Tamedia-Umfrage hat die Olympiakandidatur in der Bevölkerung wenig Rückhalt. 59 Prozent sprachen sich dagegen aus, 36 Prozent dafür.
Im Alpenraum fanden zuletzt 2006 Olympische Winterspiele statt, nachdem sich Turin sieben Jahre vorher gegen Sion hatte durchsetzen können. Beim letzten Anlauf ist eine Schweizer Kandidatur 2013 am Veto des Bündner Stimmvolks gescheitert. Es ging um die Winterspiele 2022. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.