Keine Beschwerde wegen Cannabis-Studie
Eine Beschwerde könnte die Arbeiten auf Bundesebene an einem sogenannten Experimentierartikel blockieren, so die Befürchtung. Ein solcher Artikel würde Studien wie jene der Universität Bern erst möglich machen. Dazu müsste nämlich das Verbot von Cannabis zu Genusszwecken befristet aufgehoben werden können. Heute fehlt dazu eine gesetzliche Grundlage.
Vor der aktuellen politischen Initiative zur raschen Einführung des Experimentierartikels hält die Universität Bern ein langwieriges Beschwerdeverfahren "nicht als zweckmässig", wie die Institution in einer Mitteilung schreibt.
"Wir sind zwar weiterhin von der Wichtigkeit der Studie und vom Studiendesign überzeugt, sehen aber leider aktuell keine realistische Möglichkeit, die notwendige Ausnahmebewilligung für die Studie vom Bundesamt für Gesundheit zu erhalten", wird Studienleiter Sven Trelle in der Mitteilung zitiert.
Weitere Gesuche in Prüfung
Die am Versuch interessierten Städte Bern, Biel, Luzern und Zürich halten den Entscheid der Universität Bern für nachvollziehbar, wie sie ihrerseits in einer Mitteilung schreiben. Auch sie verweisen auf die Bestrebungen auf politischer Ebene für einen Experimentierartikel. Die Städte wollen nach eigenen Angaben alles daran setzen, damit der politische Prozess beschleunigt werden kann.
Die politische Debatte um den Umgang mit Cannabis sei wichtig und dringend, halten die Städte in ihrer Mitteilung fest. Es brauche Forschungsgrundlagen, die die politische Diskussion versachlichten und wissenschaftlich unterlegten.
Nach der überraschenden Ablehnung des Studiengesuchs durch das Bundesamt für Gesundheit Mitte November prüfen die Städte die Einreichung neuer Studiengesuche, die im Rahmen des geltenden Betäubungsmittelgesetzes möglich sind.
Auch die Studienleitung der Universität Bern prüft eine Neuausrichtung des Projekts mit verändertem Studiendesign. Dies wäre allerdings mit grösseren Anpassungen verbunden und würde einige Zeit in Anspruch nehmen, schreibt die Universität in ihrer Mitteilung.
Nach der Ablehnung der Berner Studie Mitte November durch das Bundesamt für Gesundheit wurde auch die Durchführung von ähnlichen Forschungsvorhaben andernorts ungewiss. Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt etwa verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt darauf, sein Projekt beim Bundesamt für Gesundheit einzureichen, wie es am Dienstag mitteilte. Auch die Basler wollen stattdessen die rasche Schaffung eines Experimentierartikels unterstützen.
Cannabis aus der Apotheke
Die Stadt Bern hatte die Universität Bern beauftragt zu erforschen, wie sich das Konsum- und Kaufverhalten von Cannabis-Konsumenten verändert, wenn diese geregelten Zugang zur Droge haben. Auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Studienteilnehmer sollten im Rahmen der Studie untersucht werden. Geplant war, Cannabis in Apotheken zu verkaufen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lehnte das Gesuch der Universität Bern Mitte November ab, weil die aktuelle Gesetzgebung eine solche Studie nicht zulasse. Das BAG schlug die Türe aber nicht ganz zu. Um solche Studien durchführen zu können, müsste das Betäubungsmittelgesetz um einen "Experimentierartikel" ergänzt werden.
Mehr noch: Das BAG anerkannte in seiner Mitteilung das gesundheitspolitische Anliegen, mit solchen Studien neue Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis zu erforschen. Es wäre denn auch "grundsätzlich zu begrüssen", neue Regulierungsmodelle wissenschaftlich auszuwerten.
Zwei- bis dreihunderttausend Menschen greifen in der Schweiz regelmässig zum Joint. Mehrere Städte, darunter Zürich, Genf und Basel, befassen sich deshalb mit der Frage, wie sie künftig mit gewohnheitsmässigen Kiffern umgehen wollen. (sda)
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