Gentechnisch verunreinigtes Vogelfutter
Die Bundesämter für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (Bafu) haben in einem Kontrollprogramm die Qualität von Körnermischungen untersucht, die als Futter für Wildvögel oder Hausvögel verkauft werden.
Bei den Kontrollen der Forschungsanstalt Agroscope im Auftrag des BLW sind in 24 von 30 untersuchten Proben transgene Rapssamen festgestellt worden, wie das BLW am Donnerstag mitteilte. In elf davon seien Mehrfachkontaminationen nachgewiesen worden, und zwar bis zu drei verschiedene Sorten von gentechnisch verändertem Raps.
Die Verunreinigungen seien grossmehrheitlich bei höchstens 0,5 Prozent gelegen. Ausserdem seien diese Raps-Linien in der Europäischen Union als Tierfutter zugelassen, heisst es weiter.
Gleichzeitig sei im Auftrag des Bafu das Potenzial der Ausbreitung von gentechnisch veränderten Rapssamen aus Vogelfuttermischungen in die Umwelt untersucht worden. Acht von 37 Packungen Vogelfuttermischungen hätten Samen mit gentechnischen Veränderungen enthalten, wobei drei der acht näher untersuchten Packungen keimfähigen, gentechnisch veränderten Raps zwischen 0,4 und 21 Prozent enthalten hätten.
Risiko von Eintrag in die Umwelt bestätigt
Darauf seien diverse Vogelfütterungsstellen auf gentechnisch veränderten Raps untersucht worden. An zwei von 41 Vogelfütterungsstellen seien insgesamt sechs gentechnisch veränderte Rapspflanzen nachgewiesen worden. Diese Untersuchungen hätten das Risiko eines Eintrags von gentechnisch veränderten Rapssamen auf Vogelfuttermischungen in die Umwelt bestätigt.
Die zuständigen Bundesämter hätten die neuen Daten zur Kenntnis genommen und mit den Importeuren Kontakt aufgenommen, um zusätzliche Massnahmen zur Reduktion dieser Verunreinigungen im Vogelfutter ergreifen zu können. Künftig werde Vogelfutter aus dem Handel regelmässig kontrolliert, und das Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umwelt werde um die Beobachtung von Vogelfütterungsstellen ergänzt.
Vogelfutter stellt laut den Bundesbehörden einen Spezialfall dar, da es rechtlich als Futtermittel gilt und somit unter die Futtermittelverordnung fällt, oft seine Keimfähigkeit beibehält und dadurch in der Umwelt verbreitet werden kann. (sda)
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