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BAV: Strafanzeige gegen Postauto und Post

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am Mittwoch Strafanzeige wegen des Buchhaltungs-Skandals bei Postauto eingereicht. Die Anzeige ging an die Bundesanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. Sie richtet sich gegen Unbekannt.
Die Postauto-Sparte der Schweizerischen Post hat den Steuerzahler um mehr als 78 Millionen Franken betrogen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) unter Direktor Peter Füglistaler hat wegen des Buchhaltungsskandals Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
Die Postauto-Sparte der Schweizerischen Post hat den Steuerzahler um mehr als 78 Millionen Franken betrogen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) unter Direktor Peter Füglistaler hat wegen des Buchhaltungsskandals Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. (Bild: KEYSTONE/ANTHONY ANEX)

Daneben verzeigte das Bundesamt als Aufsichtsorgan über subventionierte Geschäfte alle möglicherweise in Frage kommenden Organe der Schweizerischen Post AG und der Postauto AG, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Anzeige war bereits im Vorfeld angekündigt worden.

Mögliche Straftatbestände sind Verletzungen des Verwaltungsstrafrechts, Betrugs- und Urkundendelikte sowie ungetreue Geschäfts- respektive Amtsführung. Die Postauto AG hatte jahrelang rechtswidrige Gewinnumbuchungen vom subventionierten in den nicht-subventionierten Bereich vorgenommen.

Wie BAV-Kommunikationsleiter Andreas Windlinger auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, ist die Anzeige bewusst offen formuliert. Unter die anzeigten "Organe" fallen demnach Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revision und alle möglichen weiteren Involvierten.

Es sei nun Aufgabe der Bundesanwaltschaft herauszufinden, wer an den Machenschaften beteiligt gewesen oder über sie Bescheid gewusst haben könnte, sagte Windlinger. Er unterstrich, das BAV überprüfe bei Postauto nur die korrekte Verwendung der Subventionen. Am Mittwoch tagte der Post-Verwaltungsrat unter Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller.

Zu hohe Subventionen erschlichen

Die Postauto Schweiz AG bezog mindestens zwischen 2007 und 2015 zu hohe Subventionen von Bund und Kantonen, wie das BAV im Rahmen seiner Revision feststellte.

Der Trick der Post-Tochter bestand darin, Erträge aus dem subventionierten Regionalen Personenverkehr in der Sparte "Übriges" zu verbuchen. Bei der Berechnung der nicht gedeckten Kosten, die von Bund und Kantonen getragen werden, resultierte so jeweils ein zu hoher Betrag. Gewinne aus dem subventionierten Personenverkehr sind gesetzeswidrig.

Offenbar hatte die Postauto AG Gewinnziele erhalten. Da sie indessen 85 Prozent des Umsatzes im Regionalen Personenverkehr macht, bleibt nur ein kleiner Geschäftsteil zur Gewinngenerierung.

Das Unternehmen muss Bund und Kantonen 78,3 Millionen Franken zurückzahlen. Die Post untersucht intern, wie und warum es zu den Unregelmässigkeiten gekommen war. (sda)

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