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Arbeitgeber halten an getrennter Reform fest

AHV und BVG sollen möglichst rasch, aber voneinander getrennt, zeitlich gestaffelt und häppchenweise reformiert werden. Für dieses Szenario hat sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ausgesprochen.
"Es muss möglichst schnell ein erster, mehrheitsfähiger Reformschritt gemacht werden", sagte SAV-Präsident Valentin Vogt am Donnerstag vor den Medien in Zürich.  (Archivbild)
"Es muss möglichst schnell ein erster, mehrheitsfähiger Reformschritt gemacht werden", sagte SAV-Präsident Valentin Vogt am Donnerstag vor den Medien in Zürich. (Archivbild) (Bild: Keystone/PETER KLAUNZER)

"Es muss möglichst schnell ein erster, mehrheitsfähiger Reformschritt gemacht werden", sagte SAV-Präsident Valentin Vogt am Donnerstag vor den Medien in Zürich. Ziel aller Bemühungen sei es, die Renten auf dem heutigen Niveau zu sichern und das Finanzierungsloch zu stopfen.

Für mehrheitsfähig hält Vogt die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre sowie eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte. In Kraft treten soll das höhere Rentenalter bereits 2021.

Auf 2022 soll dann die BVG-Vorlage in Kraft treten - "mit einer substanziellen Senkung des Mindestumwandlungssatzes". Diese Senkung soll mit einer angemessenen Kompensation verbunden sein. Konkreter wollte Vogt dazu nicht werden. Man werde mit den Sozialpartnern hinter verschlossenen Türen diskutieren.

Dem SAV ist bewusst, dass diese Reformvorschläge nicht nachhaltig sind. "Wollen wir die Altersvorsorge nachhaltig sichern, kommen wir ab etwa Mitte der 2020er-Jahre nicht umhin, das Rentenalter in einer zweiten Reformetappe schrittweise zu erhöhen", prognostiziert Vogt. Wichtig sei es eben, nun mal das Mühlrad des Reformprozess anzustossen. (sda)

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