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Keine Umgehung des Öffentlichkeitsprinzips

Der Datenschützer Adrian Lobsiger will verhindern, dass das Öffentlichkeitsgesetz geschwächt und sein Geltungsbereich eingeschränkt wird. Zudem setzt er sich für die Abschaffung von Gebühren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten ein.
Adrian Lobsiger (rechts) informiert die Medien über seine Tätigkeit als Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, die er seit gut einem Jahr ausübt.
Adrian Lobsiger (rechts) informiert die Medien über seine Tätigkeit als Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, die er seit gut einem Jahr ausübt.
Mit 22'770 Franken fielen diese Gebühren 2016 deutlich höher aus als in den vergangenen Jahren. 2015 lagen sie noch bei 13'663 Franken, 2014 bei 2600 Franken.

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